Dass die Benutzung der Österreichischen Autobahn gebührenpflichtig ist, ist ja hinlänglich bekannt. Fast jeder von uns hat schonmal ein "Pickerl" an seine Frontscheibe geklebt. Seit 2018 wurde das Angebot der ASFiNAG nun auch durch die sogenannte "Digitale Vignette" erweitert. An sich keine schlechte Sache..., dachten wir. Leider kann man hier auch in böse Stolperfallen tappen.
Endlich sollte es für uns mal wieder nach Südtirol zum Wandern gehen. Wie immer passierten wir auf der Reise nach Italien auch unser Nachbarland Österreich, und wie immer fuhren wir eine Tankstelle an, um uns eine Vignette für die Österreichische Autobahn zu kaufen.
Nicht wie immer gab es an der Tankstelle im oberösterreichischen Rohrbach jedoch keine Klebevignetten, sondern nur die sogenannte digitale Vignette. Ich dachte mir nichts Böses und nahm diese. Die Verkäuferin der Tankstelle, die die Vignetten im Namen und auf Rechnung der ASFiNAG verkauft, wollte das Kennzeichen meines Fahrzeuges wissen, welches ich ihr bereitwillig mitteilte.
Vor dem Kauf bekam ich eine Kopie der Bestellbestätigung zur Kontrolle vorgelegt. Ich stellte fest, daß der Bindestrich an einer anderen Stelle steht als dies gewöhnlich der Fall ist. Im Nummernschild selbst und auch in den Zulassungspapieren steht ja gar kein Bindestrich, aber wenn man einen angibt, geschieht dies zwischen dem Buchstaben für den Ort (in unserem Fall C für Chemnitz) und den darauffolgenden Buchstaben - also so: X-XX123. Die Verkäuferin hatte den Strich zwischen den Buchstaben und den Zahlen geschrieben: XXX-123. Davor stand das DE für Deutsches Kennzeichen. Ich machte sie darauf aufmerksam, und sie sagte mir, sie könne das bei ausländischen Kennzeichen in ihrem Computer nicht anders eingeben und es würde letztlich keinen Unterschied machen. Das mußte ich so glauben und bezahlte die 9,40 für die 10-Tages-Vignette. Zum Schluß vergewisserte ich mich nochmal, ob ich nun ab sofort die Autobahn benutzen dürfe, was die Mitarbeiterin der Tankstelle (ASFiNAG-autorisiert!) bestätigte.
Nach einem sehr schönen und erlebnisreichen Wanderurlaub fand ich einen Einschreibebrief der ASFiNAG vor. Der Inhalt - eine Rechnung über 120 Euro Ersatzmaut, weil ich ohne gültige Vignette die Autobahn befahren hätte.
Optimistisch und gutgläubig nahm ich an, dass sich dieser Irrtum leicht aufklären lassen würde, doch die Kommunikation mit der ASFiNAG belehrte mich leider eines besseren.
Die Mitarbeiterin der Hotline, der ich den Vorgang zuerst schilderte, bat mich, den Nachweis über die gültige Vignette per Email zu schicken und den Sachverhalt nochmal kurz zu schildern, was ich umgehend tat. Zum Glück hatte ich den Nachweis noch, denn laut Aufschrift auf diesem Beleg muss man ihn nur während der Vignettendauer aufheben - eventuelle Forderungen der ASFiNAG kommen aber erst danach.
Die Email wurde noch am selben Tage beantwortet. Bei den Vertriebsstellen handele es sich nicht um ASFiNAG-Mitarbeiter, und somit können deren Aussagen keine Berücksichtigung finden.
Ich wies in meiner Antwort nochmals darauf hin, dass die Tankstelle die Vignetten im Namen der ASFiNAG verkauft hat und ich nicht wissen kann, ob es sich um Mitarbeiter der ASFiNAG handelt. Bezüglich des Striches im Kennzeichen merkte ich an, daß man selbst auf der Seite der ASFiNAG, wo man Gültigkeitsabfragen tätigen kann (wie ich später erfuhr) aufgefordert wird, die Kennzeichen ohne Lehrzeichen und Bindestrich einzugeben und dass es bei einem deutschen Kennzeichen eindeutig ist, denn es gibt keine Kennzeichen mit Strich zwischen Buchstaben und Zahlen.
Die Antwort der ASFiNAG ließ nicht lange auf sich warten, und diesmal war keine Rede mehr von der Aussage der Mitarbeiterin und ihrem Anstellungsverhältnis. Diesmal habe ich gelernt, daß man als Kfz-Führer eine Mitwirkungspflicht hat und im Rahmen dieser immer direkt vor Benutzung der Autobahn online eine Abfrage machen muss, ob man überhaupt im Besitz einer gültigen digitalen Vignette ist.
Blöd, wenn man da keinen Internet-Zugang hat. So war meine einzige Chance, die Mitarbeiterin der ASFiNAG-Vertriebstelle zu befragen (in dem Fall die Tankstelle in Rohrbach), was ich auch getan habe. Man bestätigte mir, im Besitz einer gültigen Vignette zu sein und die Autobahn nutzen zu dürfen. Leider interessiert dies alles die ASFiNAG nicht...
Nachdem ich ihnen darlegte, daß ich meiner Mitwirkungspflicht sehr wohl nachgekommen bin, indem ich mich bei der Tankstelle nochmals rückversicherte, ob ich nun auf die Autobahn fahren dürfe, kam die lapidare Antwort:
"In Ihrem Fall liegt kein Umstand vor, der die Rücknahme einer zu Recht ausgestellten Ersatzmautforderung rechtfertigen würde".
FAZIT: Die ASFiNAG verkaufte mir eine Vignette, die sie dann selbst nicht akzeptierte. Dafür muß ich jetzt 120 Euro "Ersatzmaut" bezahlen, weil ich widerrechtlich eine Mautpflichtige Straße benutzt hätte.
Noch erschreckender ist, daß dies offenbar kein Einzelfall ist. Bei meinen Recherchen mußte ich feststellen, daß sehr viele Leute Probleme mit der ASFiNAG haben. Dies zeigen die unzähligen Kommentare im Blog des Herrn Rechtsanwalt Hofer aus Wien und auch im Blog der ASFiNAG selbst.
Meine Konsequenz aus dieser Geschichte ist, dass ich künftig nur noch Klebevignetten kaufen werde. Da gibt es zwar, wie man in den oben verlinkten Blogs lesen kann, offenbar auch hin und wieder Probleme, aber mit der digitalen Vignette kann man noch schneller "ins Messer laufen".